Leistungen

Ich berate und betreue Privatpersonen, Einzelunternehmen, sowie kleine und mittlere Kapitalgesellschaften in Form der GmbH und UG (haftungsbeschränkt).

In allen steuerlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Partner zur Seite.

 

Beratung bei steuerlichen Problemstellung

Beratung und Betreuung von Existenzgründern/-innen

Jahresabschlüsse oder Einnahmen- Überschussrechnungen

Finanzbuchhaltung

Erstellung der monatlichen Finanzbuchhaltung

( mit OPOS, Kostenrechnung)

Lohnabrechnungen

Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen

( mit Baulohn)

Steuererklärung

betriebliche und private Steuererklärungen

Zur vita

Vita

  • Geboren: 12. Mai 1977
  • Familienstand: verheiratet
  • Schulausbildung: 1996 Abitur
  • Beruflicher Werdegang:
    • 09/1996 bis 02/1999
      • Ausbildung zur Steuerfachangestellten.
    • 2003 bis 2005
      • Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin und erfolgreich bestandene Prüfung.
    • 04/2009 bis 02/2011
      • Weiterbildung Steuerberaterin.
  • Die Bestellung zur Steuerberaterin erfolgte am 06. Mai 2011 durch die Steuerberaterkammer Nürnberg.
  • Seit dem 11.Mai 2011 bin ich selbständig als Steuerberaterin tätig.

Gebühren

Die vor einer Mandatsübernahme am häufigsten gestellte Frage ist: Was kostet es denn? Mein Anliegen ist es, für jeden mir erteilten Auftrag und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Mandanten eine angemessene Gebühr zu finden. Die Steuerberatergebührenverordnung verbietet Preisdumping. Die Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Art, Umfang und Leistung des Steuerberaters stehen. Vor Mandatsübernahme und während des Mandats halte ich es für erforderlich, offen über die Steuerberatergebühren zu sprechen.Die meisten Gebühren werden nach dem Gegenstandswert abgerechnet (sog. Wertgebühren z.B. für die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen). Bei besonders niedrigen Gegenstandswerten sind Mindestgegenstandswerte vorgesehen, nach denen sich der Steuerberater richten muss. Pauschalgebühren sind zulässig für die Erstellung von laufenden Aufträgen wie z.B. Finanz- und Lohnbuchhaltung. Beratungsleistungen, die nicht solche sind wie Steuererklärungen, Jahresabschlüsse oder Buchhaltungen werden zeitanteilig abgerechnet ( Zeitgebühr).

Kontakt

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Wenn Sie steuerliche Beratung, Lohnabrechnungen oder Hilfe bei Neugründung eines Unternehmen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.